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Rosemarie Weidenhof
Beratung - Suchtprävention - Verkehrssicherheit

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Um Ihren Führerschein zurück zu bekommen, müssen Sie bei der Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamtes einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dieser Antrag ist gebührenpflichtig und stellt in gewisser Weise den „Startschuss“ für die bevorstehende MPU dar. Wenn der Antrag mit allen dafür nötigen Unterlagen fertig gestellt und die Akte durch eine Anfrage bei Polizei und Gericht auf den aktuellen Stand gebracht wurde, schickt die Führerscheinstelle Ihre „Führerscheinakte“ an die von Ihnen ausgewählte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Zwischen der Antragstellung und dem MPU-Termin liegen ungefähr 8 Wochen. Die Begutachtungsstelle für Fahreignung wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sobald sie Ihre Akte erhalten hat.

Dem Antrag müssen zahlreiche Papiere beigefügt werden wie z.B. Sehtest/augenärztliches Gutachten, evtl. Nachweis über Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erster Hilfe, polizeiliches Führungszeugnis u.a.. Informieren Sie sich persönlich oder telefonisch bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle, welche Unterlagen für eine Antragstellung erforderlich sind und welche Kosten Ihnen entstehen, bevor Sie einen Antrag stellen! So ersparen Sie sich unnötige Wege.

Die Führerscheinstelle wird Sie außerdem auffordern, eine anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) zu benennen, die Sie mit der Durchführung Ihrer MPU beauftragen wollen. Auf der Führerscheinstelle können Sie eine Auswahl von Adressen amtlich anerkannter Begutachtungsstellen erhalten. Sie können aber auch eine Begutachtungsstelle auswählen, die nicht auf der Liste der Führerscheinstelle steht.

Es ist zu empfehlen, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst gegen Ende der MPU-Vorbereitung (d.h. ca. 6 - 8 Wochen vor dem angestrebten MPU-Termin) zu beantragen. Haben Sie den Antrag bereits gestellt, sich aber noch nicht ausreichend auf die MPU vorbereitet, sollten Sie mit der Führerscheinstelle sprechen, damit die Akte nicht vorzeitig an die Begutachtungsstelle verschickt wird.