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Rosemarie Weidenhof
Beratung - Suchtprävention - Verkehrssicherheit

Abstinenznachweise bei Alkohol- und Drogenproblemen

Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist es meistens nötig, dass der alkohol- bzw. drogenauffällige Kraftfahrer seine Alkohol- und/oder Drogenfreiheit (Abstinenz) nicht erst zum Zeitpunkt der MPU, sondern bereits über einen ausreichend langen Zeitraum vor der MPU nachweisen kann. Neben dem Abstinenznachweis ist die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe (Beratung, Therapie) dringend anzuraten.


Abstinenznachweis bei Alkohol

Der Nachweis der Alkoholabstinenz kann durch die Teilnahme an einem EtG-Kontrollprogramm erbracht werden.

Ethylglucuronid (EtG) ist ein Stoffwechselprodukt, das beim Alkoholabbau im menschlichen Körper entsteht. Der Nachweis von EtG in Urin oder Haaren lässt ab einem bestimmten Schwellenwert auf Alkoholkonsum schließen. Umgekehrt können Sie durch die Teilnahme an einem EtG-Kontrollprogramm mit Urinkontrollen (alternativ: Haaranalyse) ihre Alkoholabstinenz belegen. Das EtG-Kontrollprogramm kann für 6 Monate (4 Urinkontrollen) oder 12 Monate (6 Urinkontrollen) in Auftrag gegeben werden. Mit einer Haaranalyse können Sie Ihre Alkoholabstinenz für die zurückliegenden 3 Monate belegen. In Bezug auf den erforderlichen Zeitraum des Abstinenznachweises sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.

Durch die Erhebung von Leberwerten (Gamma-GT, GOT, GPT, MCV, evtl. CDT) ist ein Abstinenznachweis nicht zu erbringen. Sie können aber durch die Vorlage von Leberwerten im Normbereich die Behauptung untermauern, dass Sie nicht missbräuchlich Alkohol konsumieren. Wenn Sie nicht völlig auf den Konsum von Alkohol verzichten, sondern kontrolliert Alkohol trinken, sollten Sie die Leberwerte alle 6 bis 8 Wochen durch Ihren Hausarzt erheben lassen (Praxisstempel und Unterschrift des Arztes nicht vergessen!).


Abstinenznachweis bei illegalen Drogen

Der Nachweis der Drogenabstinenz kann durch die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm (Urinkontrollen) oder eine Haaranalyse (1 cm = 1 Monat) erbracht werden. Dabei muss es sich grundsätzlich um ein polytoxikologisches Screening handeln. Getestet wird auf

  • Cannabinoide
  • Morphin (Heroin, Codein etc.)
  • Methadon
  • Amphetamine incl. Ecstasy
  • Kokain
  • Benzodiazepine

Bei einer „Opiatvorgeschichte“ wird zusätzlich auf Tramadol, Tilidin und Buprenorphin (Subutex, Suboxone) getestet.

Mit einer Haaranalyse kann die Abstinenz von illegalen Drogen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten (Alkohol: höchstens 3 Monate) belegt werden. Allerdings dürfen die Haare nicht chemisch behandelt worden sein.

Nach den neuen Beurteilungskriterien der MPU-Gutachter, die seit dem 01.05.14 gelten, sind an Drogenkontrollprogramme bestimmte Qualitätsanforderungen (sog. CTU-Kriterien) zu stellen:

  1. Die Urinkontrollen müssen kurzfristig und unvorhersehbar anberaumt werden. Zwischen Einbestellung und Urinkontrolle sollten nicht mehr als 24 Stunden liegen.
  2. Der Urin muss unter Aufsicht (Sichtkontrolle) abgegeben werden.
  3. Die zu testende Person muss sich ausweisen (Identitätskontrolle).
  4. Der Urin muss durch ein für forensische Zwecke akkreditiertes Labor untersucht werden.
  5. Das Labor muss sich an den verbindlichen Norm- und Cut-off-Werten orientieren.
  6. Der Kontrollzeitraum ist von vornherein definiert (4 Urinkontrollen in 6 Monaten oder 6 Urinkontrollen in 12 Monaten). Einzeltests werden in der Regel nicht akzeptiert.

Abstinenznachweise, die den CTU-Kriterien entsprechen, werden u.a. von den Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten.

Die Untersuchungsergebnisse des Drogenkontrollprogramms bzw. der Haaranalyse werden in einer Abschlussbescheinigung festgehalten.

Wichtig: Bevor Sie ein EtG- oder Drogenkontrollprogramm in Auftrag geben, sollten Sie sich sicher sein, dass keinerlei Drogen oder deren Abbauprodukte mehr in Ihrem Urin nachweisbar sind. Zwischen dem Ende des Drogenkontrollprogramms und der MPU sollten nicht mehr als 8 Wochen vergehen, damit keine Nachweislücke entsteht!

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim IAS Freiburg (Tel.: 0761/20888-31) oder beim Medizinisch-Psychologischen Institut (MPI) des TÜV Freiburg Medizinisch-Psychologischen Institut (MPI) des TÜV Freiburg (Tel.: 0761/38771-10).

Literatur

DGVP und DGVM (Hrsg.); Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung. Beurteilungskriterien; 3. Auflage, Bonn 2013.